Gemeinderat der Gemeinde Altbach

Der Gemeinderat als Vertretung der Bürgerinnen und Bürger geht in Altbach bis auf die Jahre 1819 zurück. Damals wurde die kommunalpolitische Trennung vom Mutterort Zell vollzogen und Altbach wurde selbstständige Gemeinde. Er entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht Kraft Gesetzes oder nach der Hauptsatzung der Bürgermeister zuständig ist.