Steuern & Gebühren

Gebühren für Dienstleistungen

Art der Gebühren

sonst. Erläuterungen

Gebühr/ Euro

An-, Ab- und Ummeldung eines Gewerbes

 

25,00 €

Aufenthaltsbescheinigung

 

20,00 €

Führerscheinantrag

 

5,10 €

Polizeiliches Führungszeugnis

 

13,00 €

Gewerbezentralregisterauszug

 

13,00 €

Personalausweis

bis zum 24. Lebensjahr

22,80 €

Personalausweis

ab dem 24. Lebensjahr

37,00 €

Reisepass

bis zum 24. Lebensjahr

37,50 €

Reisepass

ab dem 24 Lebensjahr

60,00 €

Standesamtsgebühren

Art der Gebühren

sonst. Erläuterungen

Gebühr/ Euro

Prüfung der Ehefähigkeit

 

65,00 €

 

wenn ausländisches Recht zu beachten ist

110,00 €

Standesamtliche Trauung vor einem anderen
Standesbeamten in Baden-Württemberg als
dem Standesamt, bei dem die Eheschließung
angemeldet wurde

 

45,00 €

Durchführung und Beurkundung einer Trauung

 

45,00 €

Ausstellung eines/r beglaubigten Ausdrucks/
beglaubigten Abschrift aus dem Personenstandsregister

 

20,00 €

Geburtsurkunde

 

20,00 €

Eheurkunde

 

20,00 €

Sterbeurkunde

 

20,00 €

Kirchenaustritt

 

30,00 €

Beurkundung einer Namenserklärung

 

40,00 €

Realsteuer (Hebesätze)

Ab dem 01.01.2025 gelten folgende neue Hebesätze

Grundsteuer A

300 v.H.

Grundsteuer B

195 v.H.

Gewerbesteuer

380 v.H.

 

Änderungen am Grundbesitz (Änderungsanzeigen) beim Finanzamt

Informationen dazu hier: https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Grundsteuer-neu/Aenderungen+am+Grundbesitz

Hundesteuer

Erster Hund

120,00 €

jeder weitere Hund

240,00 €

Kampfhund

800,00 €

jeder weitere Kampfhund

1.000,00 €

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Wasserzins- und Entwässerungsgebühren

Grundgebühr der Wasserzähler*:

Ab 01.01.2026

Wasseruhr

(Alte Bezeichnung)

Wasseruhr

(Neue Bezeichnung)

Grundgebühr

pro Monat

Qn 2,5

Q34

3,20 €

Qn 6,0

Q310

3,80 €

Qn 10,0

Q316

7,70 €

Qn 15,0

Q325

17,10 €

Qn 30,0

Q363

61,40 €

Bis 31.12.2025:

Wasseruhr

(Alte Bezeichnung)

Wasseruhr

(Neue Bezeichnung)

Grundgebühr

pro Monat

Qn 2,5

Q34

2,70 €

Qn 6,0

Q310

3,20 €

Qn 10,0

Q316

6,40 €

Qn 15,0

Q325

14,20 €

Qn 30,0

Q363

50,80 €

* Bei Wasserzählern zum Bezug von Bauwasser oder für sonstige, vorübergehende Zwecke beträgt die Grundgebühr das Doppelte der oben genannten Grundgebühr.

Verbrauchsgebühren

Ab 01.01.2026

  • 3,77 €/cbm Wasser zuzüglich 7% MWSt. (0,26 €) + Grundgebühr für Zähler zuzüglich MwSt. (7%)
  • Die Gemeinde erhebt die gesplittete Abwassergebühr:
    Rückwirkend ab dem 01.01.2026:
    Schmutzwasser 2,00 €/cbm und Niederschlagswassergebühr 0,24 €/qm versiegelte Fläche

Wasserhärte