Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027
Gemeinderat stimmt der Einrichtung einer Ganztagesschule in Wahlform an drei Tagen à 7 Stunden ab dem Schuljahr 2026/2027 zu
Am 8. April 2025 das Thema „Einrichtung einer Ganztagesschule in Wahlform ab dem Schuljahr 2026/2027“ auf der Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 und somit ab September 2026 hat jedes Grundschulkind in Deutschland einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung. Der Rechtsanspruch wird stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeführt, beginnend in Klassenstufe 1. Er umfasst von Montag bis Freitag jeweils acht Zeitstunden und gilt auch für die Ferienzeit (ausgenommen vier Wochen im Jahr).
Die Gemeinde Altbach mit der kommunalen Ganztagesbetreuung (GTB) und die Grundschule Altbach stehen seit längerem in einem intensiven Austausch darüber, wie dieser Rechtsanspruch in Altbach umgesetzt werden kann.
Um besser einschätzen zu können, ob in Altbach eine Ganztagesschule eingeführt werden soll, wurden im Herbst 2024 alle Eltern mit Kindern, die zwischen dem 01.07.2016 und dem 25.09.2024 geboren sind, angeschrieben und gebeten an einer Umfrage teilzunehmen. Die Ergebnisse wurden in der Gemeinderatssitzung vom 26.11.2024 vorgestellt.
Es wurde vorgeschlagen, ab dem Schuljahr 2026/2027 eine Ganztagesschule nach Schulgesetz an drei Tagen à 7 Stunden einzurichten. Geplant sind diese drei Tage von Dienstag bis Donnerstag in der Zeit zwischen 8.00 Uhr (bzw. 7.45 Uhr als offener Schulbeginn) und 15.00 Uhr.
Dies bedeutet, dass die Gemeinde Altbach an diesen drei Tagen für eine weitere Stunde von 15.00 bis mindestens 16.00 Uhr sowie an den verbleibenden zwei Wochentagen ohne Ganztagesschule eine kommunale und kostenpflichtige Betreuung von Schulende bis mindestens 16.00 Uhr anbieten muss, um die acht Stunden des Rechtsanspruchs erfüllen zu können.
Die Anmeldung für die Ganztagesschule und auch für die ergänzende kommunale Betreuung ist für ein Schuljahr verbindlich.
Für nicht angemeldete Kinder gibt es während der Zeiten der Ganztagesschule außerhalb des reinen Unterrichts keine Betreuungsmöglichkeit. Diese können sich jedoch montags und freitags von Schulende bis 16.00 Uhr für die kommunalen Betreuungsangebote anmelden.
Für den Antrag, der von der Gemeinde als Schulträger beim Regierungspräsidium Stuttgart gestellt werden muss, muss im Vorfeld eine Bedarfsumfrage bei allen zum Zeitpunkt der Einrichtung der Ganztagestagesschule in der Schule befindlichen Kinder durchgeführt werden. Diese Umfrage soll den voraussichtlichen Bedarf an Lehrerwochenstunden prognostizieren.
In dieser Umfrage soll auch der Umfang an Betreuungsangeboten durch die kommunale Betreuung (auch für die Ferienzeiten) abgefragt werden, so dass ab Sommer 2026 ein möglichst bedarfsgerechtes Angebot an der Grundschule Altbach angeboten werden kann.
Den betroffenen Familien wird in den nächsten Wochen die Umfrage zugeschickt.
Der Gemeinderat fasst in seiner Sitzung am 08.04.2025 einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Einrichtung einer Ganztagesschule in Wahlform an drei Tagen à 7 Stunden ab dem Schuljahr 2026/2027 zu und beauftragt die Verwaltung den entsprechenden Antrag fristgerecht einzureichen.
Präsentation im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 26. November 2024
Diese Präsentation wurde im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 26. November 2024 auf unserer Homepage unter Rathaus & Gemeinderat - Ratsinformationssystem - Sitzungen - Öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 26. November 2024 unter dem Tagesordnungspunkt 2 eingestellt.
Ergebnisse der Umfrage zum „Rechtsanspruch auf
Ganztagesbetreuung“ ab dem Schuljahr 2026/2027
Ab dem Schuljahr 2026/2027 und somit ab September 2026 hat jedes Grundschulkind in Deutschland einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung. Der Rechtsanspruch wird stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeführt, beginnend in Klassenstufe 1. Er umfasst von Montag bis Freitag jeweils acht Zeitstunden und gilt auch für die Ferienzeit (ausgenommen vier Wochen im Jahr). Die Gemeinde Altbach mit der kommunalen Ganztagesbetreuung (GTB) und die Grundschule Altbach stehen seit längerem in einem intensiven Austausch darüber, wie dieser Rechtsanspruch in Altbach umgesetzt werden kann.
Neben der Möglichkeit, die bestehende freiwillige kostenpflichtige Ganztagesbetreuung parallel zur Grundschule weiter auszubauen, gibt es die Option eine Ganztagesschule nach Schulgesetz einzurichten. Bei dieser Form werden die kostenlosen Betreuungs- und Lernzeiten auf mindestens sieben Stunden an drei Tagen plus zwei Vormittage ausgeweitet. Die Hausaufgaben-/Lernzeitbetreuung wird von Lehrkräften durchgeführt und somit wird der Zugang zu kostenlosen Lernzeit- und Bildungsangeboten erweitert und vereinfacht. Dieses Angebot ist für die Eltern kostenlos, lediglich für das angebotene Mittagessen wird ein Kostenbeitrag fällig. Ergänzt wird dieses Modell durch freiwillige kostenpflichtige Betreuungsangebote. Die Anmeldung für dieses Angebot ist für ein Jahr verbindlich.
Um besser einschätzen zu können, ob in Altbach eine Ganztagesschule eingeführt werden soll, wurden alle Eltern mit Kindern, die zwischen dem 01.07.2016 und dem 25.09.2024 geboren sind, angeschrieben und gebeten an einer Umfrage teilzunehmen. Am 14. Oktober 2024 fand hierzu eine ausführliche Informationsveranstaltung zum Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung statt. Zu dieser Veranstaltung wurden im Vorfeld alle Eltern mit einer Postkarte eingeladen.
Die Ergebnisse der Umfrage wurden in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 26.11.2024 vorgestellt. Von 533 angeschriebenen Eltern haben 277 Eltern an der Umfrage teilgenommen (=50,09%).
Umfrage zum Betreuungsbedarf
Liebe Eltern,
ab dem Schuljahr 2026/2027 und somit ab September 2026 hat jedes Grundschulkind in Deutschland einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung. Der Rechtsanspruch wird stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeführt, beginnend in Klassenstufe 1. Er umfasst von Montag bis Freitag jeweils acht Zeitstunden und gilt auch für die Ferienzeit (ausgenommen vier Wochen im Jahr).
Die Gemeinde Altbach mit der kommunalen Ganztagesbetreuung (GTB) und die Grundschule Altbach stehen seit längerem in einem intensiven Austausch darüber, wie dieser Rechtsanspruch in Altbach umgesetzt werden kann.
Neben der Möglichkeit, die bestehende freiwillige kostenpflichtige Ganztagesbetreuung parallel zur Grundschule weiter auszubauen, gibt es die Option eine Ganztagesschule nach Schulgesetz einzurichten. Bei dieser Form werden die kostenlosen Betreuungs- und Lernzeiten auf mindestens sieben Stunden an drei Tagen plus zwei Vormittage ausgeweitet. Die Hausaufgaben-/Lernzeitbetreuung wird von Lehrkräften durchgeführt und somit wird der Zugang zu kostenlosen Lernzeit- und Bildungsangeboten erweitert und vereinfacht. Dieses Angebot ist für die Eltern kostenlos, lediglich für das angebotene Mittagessen wird ein Kostenbeitrag fällig. Ergänzt wird dieses Modell durch freiwillige kostenpflichtige Betreuungsangebote. Die Anmeldung für dieses Angebot ist für ein Jahr verbindlich. Für nicht angemeldete Kinder bleibt es bei der reinen Unterrichtszeit ohne die Möglichkeit einer ergänzenden Betreuung.
Um besser einschätzen zu können, ob in Altbach eine Ganztagesschule eingeführt werden soll, haben wir alle Eltern mit Kindern, die zwischen dem 01.07.2016 und dem 25.09.2024 geboren sind angeschrieben und gebeten an dieser personalisierten Umfrage teilzunehmen. Die Ergebnisse aus dieser Umfrage werden bei der Entscheidung, wie der Rechtsanspruch in Altbach umgesetzt wird, berücksichtigt.
Am 14. Oktober 2024 fand eine ausführliche Informationsveranstaltung zum Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung statt. Die Powerpoint-Präsentation dieser Veranstaltung können Sie weiter unten herunterladen. Weitere Informationen finden Sie darüber hinaus auf der Internetseite des Kultusministeriums Baden-Württemberg: https://ganztagsschule.kultus-bw.de/,Lde/Startseite.
Bei Rückfragen stehen Ihnen im Rathaus Altbach Frau Grasser (Telefon: 07153/7007-29, Mail: grasser(@)altbach.de) und Frau Werner (Telefon: 07153/7007-37, Mail: werner(@)altbach.de) und in der Schule die Schulleitung Frau Stein (Telefon: 07153/898810, Mail: sekretariat(@)gs-altbach.de) selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Powerpoint-Präsentation zur Informationsveranstaltung am 14.10.2024