FAQ (häufig gestellte Fragen)

Tempo 30 auf der Esslinger Straße: Hintergründe, Fakten und Antworten auf Ihre Fragen

Liebe Altbacherinnen und Altbacher,

wer an einer viel befahrenen Straße wohnt, sehnt sich nach etwas mehr Ruhe. Um die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu schützen und für mehr Sicherheit zu sorgen, gilt auf der Esslinger Straße (L 1192) seit Kurzem durchgängig Tempo 30. Wir wissen, dass diese Änderung im Ort für viele Diskussionen sorgt. Deshalb möchten wir Ihnen die Hintergründe, die rechtlichen Vorgaben und die Abläufe ganz offen und transparent erklären.

Warum wurden die Schilder am 30. Juli so überraschend aufgestellt?

Dass die Schilder so plötzlich standen, war nicht unser Plan – und dafür möchten wir uns entschuldigen. Gerade bei einem so wichtigen Thema gehört sich eine proaktive Information vorab.

Da die Esslinger Straße eine Landesstraße ist, liegt die Beschilderung beim zuständigen Baureferat Göppingen. Aus den Abstimmungen war eine so kurzfristige Umsetzung für uns nicht absehbar: Wir wollten Sie eigentlich Anfang August über das Amtsblatt, die Homepage und Social Media vorab informieren. Die Straßenbehörde hat uns mit dem schnellen Aufbau schlicht überholt.

Klar ist aber auch: Die Regelung selbst ist kein Spontanschuss, sondern wird seit Jahren öffentlich im Gemeinderat und im Verband diskutiert.

Was ist die Lärmaktionsplanung überhaupt und welches Ziel verfolgt sie?

Die Lärmaktionsplanung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Instrument nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Ziel ist es, Menschen vor gesundheitsschädlichem Verkehrslärm zu schützen und die Lebensqualität in Wohngebieten dauerhaft zu sichern.

Wichtig zu wissen: Die Lärmaktionsplanung ist kein einmaliges Projekt, sondern ein kontinuierlicher, mehrstufiger Prozess. Kommunen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Lärmsituation alle fünf Jahre regelmäßig zu überprüfen, neu zu bewerten und die Pläne entsprechend zu aktualisieren (aktuell befinden wir uns in der 4. Stufe).

Im Rahmen dieser fortlaufenden Überprüfung berechnen unabhängige Akustik-Fachbüros die Lärmbelastung anhand aktueller Verkehrsdaten neu. Zeigen die Ergebnisse, dass gesundheitskritische Grenzwerte an Wohnhäusern überschritten werden, muss die Gemeinde die bestehenden Lärmaktionspläne anpassen und wirksame Maßnahmen zur Lärmreduzierung ergreifen. Es geht dabei also nicht um gefühlten Lärm, sondern um den kontinuierlichen, datenbasierten Schutz der Gesundheit.

Wie und wann konnten sich Bürgerinnen und Bürger am Verfahren beteiligen?

Die Bürgerbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 47d Abs. 3 BImSchG). Der Entwurf des Lärmaktionsplans (4. Stufe) wurde am 23. Juni 2025 beschlossen und im Amtsblatt sowie auf der Homepage bekannt gemacht. Vom 21. Juli bis einschließlich 22. September 2025 lag der Entwurf im Verbandsbauamt aus und war online abrufbar. In diesem Zeitraum konnte jeder formell Stellungnahme einreichen. Diese Bedenken werden ausgewertet und fließen in die finale Fassung ein.

Geht es hierbei um Geldeinnahmen für die Gemeinde und warum wurden Gutachten bezahlt?

Nein. Der Vorwurf, dass hier eine Einnahmequelle für die Gemeinde geschaffen wird, trifft rein rechtlich und praktisch nicht zu: Bei Geschwindigkeitskontrollen auf einer Landesstraße fließen etwaige Verwarnungs- und Bußgelder nicht in die Gemeindekasse von Altbach, sondern gehen an die zuständige übergeordnete Bußgeldbehörde (dem Landkreis).

Die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan ist eine reine gesetzliche Pflichtaufgabe, bei der ausschließlich der Gesundheitsschutz der Anwohner und die Verkehrssicherheit im Vordergrund stehen.

Warum wurden dafür Gutachten bezahlt – wollte man damit unbedingt Tempo 30 erzwingen?

Nein, das Gutachten wurde nicht in Auftrag gegeben, um ein Tempolimit zu „konstruieren“.
Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, im Rahmen der Lärmaktionsplanung regelmäßige Lärmkartierungen und schalltechnische Untersuchungen durch ein unabhängiges Fachbüro durchführen zu lassen. Diese Gutachten ermitteln völlig objektiv und datenbasiert, wie hoch die tatsächliche Lärmbelastung an den Wohngebäuden ist.

Erst wenn diese neutralen Messungen schwarz auf weiß zeigen, dass gesundheitskritische Grenzwerte überschritten werden, entsteht überhaupt die rechtliche Grundlage und Handhabe, über Maßnahmen wie eine Geschwindigkeitsanpassung nachzudenken und diese auf einer Landesstraße anzuordnen. Das Gutachten ist also die neutrale Entscheidungsgrundlage, nicht das Mittel zum Zweck.

Warum gilt Tempo 30 durchgängig und nicht als „Flickenteppich“?

Ein ständiger Wechsel zwischen Tempo 30 und Tempo 50 (z. B. nur an Engstellen oder Ausfahrten) führt zu dauerndem Abbremsen und Wiederbeschleunigen. Genau diese Lastwechsel erzeugen nachweislich mehr Lärm und Abgase. Eine durchgängige Regelung vom Ortseingang bis zum Ortsausgang sorgt für einen gleichmäßigen, entspannten Verkehrsfluss und schafft eindeutige Verhältnisse.

Wie wirkt sich Tempo 30 auf Lärm, Gangwahl und Elektroautos aus?

Die Senkung von 50 auf 30 km/h reduziert den Lärmpegel um bis zu 3 Dezibel (dB) – was sich für das menschliche Gehör anfühlt wie eine Halbierung des Verkehrs.

Dass Autos bei Tempo 30 im 2. Gang lauter seien ist technisch überholt: Ab ca. 30 km/h ist nicht der Motor, sondern das Rollgeräusch der Reifen die Hauptlärmquelle. Dieses nimmt bei Tempo 30 massiv ab. Zudem lässt sich Tempo 30 in modernen Autos niedertourig im 3. Gang fahren. Auch Elektroautos profitieren davon: Ihr Abrollgeräusch ist bei Tempo 50 genauso laut wie das von Verbrennern.

Warum saniert man nicht einfach den Asphalt oder die Gullideckel?

Lärmoptimierter Asphalt und das Ausbessern von Gullideckeln sind wirksam, erfordern auf einer Landesstraße aber langwierige Tiefbauplanungen und Freigaben des Landes Baden-Württemberg. Tempo 30 ist eine sofort umsetzbare, rechtlich gebotene Maßnahme, die den Anwohnern ab Tag eins Schutz bietet. Bauliche Sanierungen bleiben dennoch Thema für die Zukunft.

Welchen Einfluss hat Tempo 30 auf Fahrzeit, Bremsweg und Verkehrssicherheit?

Tempo 30 bringt ein deutliches Plus an Sicherheit für alle:

  • Halbierung des Bremswegs: Bei Tempo 30 halbiert sich der reine Bremsweg im Vergleich zu Tempo 50 von ca. 12,5 Metern auf rund 4,5 Meter.
  • Mehr Reaktionszeit: Fahrer gewinnen wertvolle Sekunden, um auf Fußgänger, Radfahrer oder ausparkende Autos zu reagieren.

Der rechnerische Zeitverlust auf der gesamten Ortsdurchfahrt (ca. 1,5 km) liegt bei freier Fahrt bei unter 1 Minute (ca. 72 Sekunden). Im Alltag mit Ampeln und Abbiegern fällt der Unterschied noch geringer aus.

Warum wird gegen Straßenlärm vorgegangen, aber nicht gegen Bahn- oder Fluglärm?

Das liegt an den rechtlichen Zuständigkeiten: Für Schienenlärm ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zuständig, für Fluglärm die Luftfahrtbehörden. Als Gemeinde handeln wir dort, wo wir die rechtlichen Befugnisse haben – beim Straßenverkehr direkt vor Ort.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis, Ihre Rücksichtnahme und ein sicheres Miteinander auf Altbachs Straßen!