Aktuelles aus der Gemeinde
Corona-Schutzmaßnahmen des Bundes enden mit Ablauf des 7. April 2023
Bereits zum 1. März 2023 hat die Landesregierung die Corona-Verordnung für Baden-Württemberg aufgehoben.
Nun entfallen ab dem 8. April auch die verbliebenen Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes.
Diese sind:
- Das Tragen von FFP-2-Masken für alle Besucherinnen und Besucher von Krankenhäuser und Pflegeheimen.
- Das Tragen von FFP-2-Masken für alle Besucherinnen und Besucher, Patientinnen und Patienten von Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen.
„Das Coronavirus ist noch da, stellt uns aber nicht mehr vor enorme Belastungen wie noch in den vergangenen Herbst- und Winterwellen“, sagte Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha am Mittwoch (5. April) in Stuttgart. „Deshalb ist das Auslaufen der Maßnahmen vertretbar.